Der Eurpäische Gerischtshof hat mit Urteil vom 26.03.2020 für ein Beben in der Bankenwelt gesorgt. Mit einer Sensationsentscheidung sorgte er dafür, dass nahezu alle Verbraucherdarlehensverträge, welche seit dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, noch heute widerrufbar sind. Dies gilt für alle Immobiliardarlehensverträge, Kfz Darlehens- und Leasingverträge sowie für Konsumentenkredite. Ebenfalls rückabwickelbar sind Darlehen, die bereits gegen Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst worden sind.
Sie haben ein teures Darlehen für die Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen und ärgern sich nun über die hohe Zinslast? Nunhaben Sie die Möglichkeit, diese zinsgünstig umzuschulden und von der Bank sogar eine Nutzungsentschädigung zu erhalten. Lassen Sie jetzt kostenfrei und unverbindlich Ihre Widerrufsmöglichkeiten prüfen und schulden Sie auf ein zinsgünstiges Darlehen um. Kontaktieren Sie uns dazu telefonisch oder direkt über das Formular.
Sie können Dr. Rädecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht und Fachanwalt für Steuerrecht unter der 0511 547470 oder per E-Mail unter j.raedecke@activelaw.de erreichen.