Im Rahmen der Beratung über Finanzprodukte kommt ein Beratungsvertrag zustande, der den Berater bzw. Vermittler verpflichtet Sie umfassend aufzuklären. Insbesondere die Aufklärung über einen etwaigen Totalverlust Ihrer Einlage sowie erhaltene Provisionen für eine Vermittlung sind von Belang.
Im Rahmen des Beratungsvertrages haben Sie als Anleger einen Anspruch auf sogenannte „anleger- und objektgerechte Beratung“ welche sich an Ihrer Anlageerfahrung und Ihren Anlagezielen zu orientieren hat.